Vernetzte Weiterbildungsberatung
für Unternehmen und Beschäftigte

Weiterbildungsförderung für Beschäftigte in Brandenburg

Bildungsscheck Brandenburg
Mit dem Bildungsscheck des Landes Brandenburg erhalten Sie finanzielle Unterstützung, wenn Sie an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen. 

Wer kann den Bildungsscheck beantragen?
Alle Beschäftigten mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg können einen Antrag stellen, auch geringfügig Beschäftigte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.

Was sind die Voraussetzungen für den Bildungsscheck?
Ihre berufliche Weiterbildung kann gefördert werden, wenn Sie dadurch Ihre persönliche Beschäftigungsperspektive verbessern – unabhängig von den Weiterbildungsbedarfen Ihres Unternehmens. 

Welche Kosten fördert der Bildungsscheck Brandenburg?
Der Bildungsscheck Brandenburg unterstützt Sie finanziell bei der Teilnahme an einer Weiterbildung sowie bei eventuell anfallenden Prüfungsgebühren. Der von Ihnen beantragte Zuschuss muss dabei mindestens 500 Euro betragen. Pro Weiterbildung können Sie maximal 3.000 Euro erhalten. Der Zuschuss beträgt maximal 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie können den Bildungsscheck zweimal im Kalenderjahr beantragen.

Wie beantrage ich den Bildungsscheck?
Sie beantragen den Bildungsscheck Brandenburg über das Webportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Die ILB berät Sie ausführlich zur Antragstellung über das Infotelefon Weiterbildung 0331 660 220. 

Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit 
Mithilfe des Bildungsgutscheins können für Sie die Kosten, die durch Qualifizierungsmaßnahmen entstehen, übernommen werden.

Wann kann ich einen Bildungsgutschein erhalten?

Einen Bildungsgutschein können Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer erhalten, wenn Sie mithilfe einer Weiterbildungsmaßnahme

  • eine bestehende Arbeitslosigkeit beenden,
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden oder
  • einen fehlenden Berufsabschluss nachholen.

Wenn Sie arbeitslos sind, können Sie auch einen Bildungsgutschein erhalten, wenn Sie zusätzliche berufliche Qualifikationen erwerben oder vorhandene ergänzen. Diese Kompetenzerweiterung muss außerdem Ihre Beschäftigungsmöglichkeiten verbessern.

Im Rahmen eines Beratungsgespräches bei Ihrer Beratungs- und Vermittlungsfachkraft der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter wird geklärt, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen und Sie für die angestrebte Qualifizierung (Bildungsziel) geeignet sind.

Hinweise für beschäftigte Arbeitnehmer*innen

Wenn Sie als Arbeitnehmer*in beschäftigt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls gefördert werden.

Im Rahmen Ihrer Qualifizierung müssen Sie Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten lernen, die über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Fortbildung hinausgehen. Dies bedeutet, dass zum Beispiel kurze Einweisungsschulungen aufgrund technischer Änderungen in Ihrem Betrieb nicht gefördert werden.

Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert?

Ein Bildungsgutschein kann nur dann eingelöst werden, wenn sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme von einer fachkundigen Stelle zugelassen ist. Sie können den Bildungsträger mit einem dem Bildungsgutschein entsprechenden Bildungsangebot selbst auswählen.

Welche Weiterbildungskosten werden über den Bildungsgutschein übernommen?

Zu den förderfähigen Weiterbildungskosten, zählen alle durch die Weiterbildung unmittelbar entstehenden

  • Lehrgangskosten (Lehrgangsgebühren, inklusive der Kosten für erforderliche Lernmittel, etwaige Arbeitskleidung oder Prüfungsgebühren) und Kosten für die Eignungsfeststellung,
  • Fahrkosten,
  • Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung,
  • Kosten für die Betreuung von Kindern.

Welche Kosten in Ihrem Fall übernommen werden können, wird im Vorfeld in einem Beratungsgespräch geklärt.

Wie kann ich einen Bildungsgutschein erhalten?

Einen Bildungsgutschein können Sie ausschließlich im persönlichen Gespräch von Ihrer Beratungs- und Vermittlungsfachkraft bei Ihrer Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten.

Mehr zum Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit

Weiterführende Informationen zum Bildungsgutschein erhalten Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Bildungszeit Brandenburg (Bildungsfreistellung / Bildungsurlaub)
Als angestellte Person können Sie sich für einen begrenzten Zeitraum von Ihrer Arbeit freistellen lassen, um an anerkannten beruflichen, kulturellen oder politischen Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Sie erhalten währenddessen weiterhin Ihren Lohn durch Ihren Arbeitgeber.

Wann kann ich Bildungszeit erhalten?

Sie können Bildungsfreistellung beantragen, wenn sich Ihr Arbeitsort in Brandenburg befindet und Sie zu einem der folgenden Personenkreise zählen:

  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
  • Auszubildende
  • Geringfügig Beschäftigte

Ihr Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis muss außerdem seit mindestens sechs Monaten bestehen. Für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter besteht durch die Regelungen der Erholungsurlaubs- und Dienstbefreiungsverordnung eine vergleichbare Möglichkeit zur Freistellung.

Was sind die Voraussetzungen für die Bildungszeit?

Voraussetzung für Ihre Bildungszeit ist, dass Sie eine anerkannte berufliche, kulturelle oder politische Weiterbildungsmaßnahme besuchen. Anerkannte Veranstaltungen können Sie im Suchportal „Bildungszeit Brandenburg“ anhand verschiedener Kriterien suchen.

Dazu gehören im Bereich der beruflichen Weiterbildung sowohl Anpassungs- als auch Aufstiegsweiterbildungen. Also Weiterbildungen, mit denen Sie Ihr berufliches Fachwissen auf dem neuesten Stand halten, sowie Weiterbildungen, mit denen Sie einen höheren Berufsabschluss erlangen, zum Beispiel Betriebswirt*in.

Wie viel Bildungszeit steht mir zur Verfügung?

Innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren haben Sie Anspruch auf eine Bildungszeit von zehn Arbeitstagen. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tage in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.

Wie beantrage ich Bildungszeit in Brandenburg?

Ihre Bildungszeit beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber – so früh wie möglich, mindestens jedoch 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Legen Sie Ihrem Antrag eine Bescheinigung darüber bei, dass es sich um eine Veranstaltung handelt, für die Bildungszeit anerkannt ist.

Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung in Brandenburg

Auf der Webseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg finden Sie ausführliche Informationen zur Bildungszeit und eine Übersicht an Weiterbildungen, für die Sie Bildungszeit beantragen können.

Aufstiegs-BAföG (AFBG)
Das Aufstiegs-BAföG ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die mit einer beruflichen Fortbildung einen höheren Berufsabschluss erlangen möchten. Im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) ist es möglich, einen Zuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, dem sogenannten „Meisterstück“ und auch zum Lebensunterhalt zu bekommen.

Die Förderung für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie für das Meisterstück wird Ihnen unabhängig von Ihrem Einkommen, Familienstand und Vermögen gezahlt.

Lediglich beim Zuschuss zum Lebensunterhalt spielen Ihr Einkommen und Vermögen eine Rolle.

Wann kann ich Aufstiegs-BAföG bekommen?

Sie können das Aufstiegs-BAföG bekommen, wenn die Fortbildungsmaßnahme Sie auf ein nach dem AFBG förderfähiges Fortbildungsziel vorbereitet und Sie die Voraussetzungen der Prüfungsordnung für die Prüfungszulassung erfüllen.

Was sind die Voraussetzungen für das Aufstiegs-BAföG?

Bei der geplanten beruflichen Qualifizierung handelt es sich um eine nach dem AFBG förderfähige Fortbildungsmaßnahme, etwa um die Vorbereitung auf eine Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf einen gleichwertigen Abschluss nach Bundes- oder Landesrecht.

Die Fortbildungsmaßnahme wird von einem geeigneten Bildungsträger durchgeführt.

Wie viel Fördergeld kann ich erhalten?

Das AFBG unterstützt Sie finanziell bei den folgenden Fortbildungskosten:
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: Die tatsächlich anfallenden Gebühren werden gefördert, jedoch maximal 15.000 Euro. 50 Prozent der Förderung sind ein Zuschuss.

Für die verbleibenden 50 Prozent erhalten Sie ein zinsgünstiges Darlehens-Angebot von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Materialkosten für Ihr Meisterstück: Die Hälfte der notwendigen Kosten wird gefördert, maximal 2.000 Euro. 50 Prozent der Förderung sind ein Zuschuss; für die anderen 50 Prozent macht die KfW ein Angebot auf Abschluss eines zinsgünstigen Darlehens.

Lebensunterhalt bei Vollzeit-Fortbildungen: Bei einer Fortbildung in Vollzeit können Sie, abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen, einen Zuschuss zum Lebensunterhalt bekommen. Die Höhe wird individuell und anhand Ihrer Lebensumstände errechnet.

Alle im Rahmen des Aufstiegs-BAföG geleisteten Zuschüsse müssen Sie nicht zurückzahlen, in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Bestehen der Abschlussprüfung, wird Ihnen sogar ein Teil des KfW-Darlehens erlassen.

Die Tilgungs- und Zinszahlungen beginnen zwei Jahre nach Abschluss der Fortbildungsmaßnahme – Sie müssen also während der Fortbildung noch nichts bezahlen. 

Wie beantrage ich das Aufstiegs-BAföG?

Den Antrag auf Aufstiegs-BAföG können Sie vor Beginn oder während der Aufstiegsfortbildung online stellen. Wichtig ist, dass Sie sich an die für Sie zuständige Behörde Ihres Bundeslandes wenden. Welche das ist, erfahren Sie auf der Internetseite zum AFBG.

Dort finden Sie außerdem alle notwendigen Formulare und Nachweis-Dokumente für Ihren Antrag auf Förderung sowie anschauliche Beispielrechnungen und Erfolgsgeschichten von Aufsteigern.

Wissenswertes zum Fördergeber: Bund und Länder
Förderung: Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

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